Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf

Seit vielen Jahren ist Inklusion für unsere Einrichtung eine Selbstverständlichkeit. Kinder mit besonderem Förderbedarf brauchen oft zusätzliche Zuwendung und Kompetenzen.

Ein Kind das in eine Pfütze springt
Foto von Germán TR von Pexels

Sie sollen sich in unserer Gemeinschaft wohl und angenommen fühlen und in einem harmonischen Miteinander gefördert werden.

Angebote und Aktivitäten der integrativen Erziehung finden sowohl in Einzelförderung als auch mit Kleinstgruppen bzw. in der Großgruppe statt.

Eine gute Zusammenarbeit mit den unterschiedlichsten Förderstellen (Frühförderung, Motopädie und so weiter) ist eine wichtige Voraussetzung für unsere Arbeit und selbstverständlich.

Nur so ist eine optimale Förderung, im Rahmen unserer Möglichkeiten, leistbar.

Für die integrative Betreuung wird der Einrichtung eine Zusatzkraft (Erzieherin) zur Verfügung gestellt.

Das Gruppenpersonal, das ein Kind integrativ betreut, nimmt regelmäßig an einem Arbeitskreis teil. Die Genehmigung einer Integrationskraft erhalten wir vom Landesjugendamt Münster.

Bevor diese Genehmigung jedoch erteilt wird, müssen Anträge, Arztberichte und so weiter eingereicht werden. Das geschieht in Zusammenarbeit mit den betreffenden Eltern und dem Amt für Jugend -und Soziales und der Einrichtung. Um diese Zeit zu verkürzen, haben Sie als Eltern schon bei der Anmeldung die Gelegenheit, mit der Leiterin oder der stellvertretenden Leiterin die Formalitäten zu erledigen, damit die Integrativkraft schon bei der Aufnahme des Kindes anwesend sein kann.